Chippflicht für alle Hunde - ab sofort empfindliche Strafen

Chippflicht für alle Hunde - ab sofort empfindliche Strafen

Schon seit längerem besteht für Hundebesitzer/innen die Verpflichtung, ihrem Tier einen Mikrochip implantieren zu lassen, durch den das Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Seit Jahresbeginn 2010 ist die Übergangsregelung ausgelaufen, ab sofort drohen den Besitzern empfindliche Strafen, wenn ein Hund ohne Chip erwischt wird.

Seit Jahresbeginn kann das Fehlen des Chips bei einem Hund für die Besitzer/innen teuer werden. Im Wiederholungsfall kann die Strafe für diese Verwaltungsübertretung mehr als EUR 3.000,-- betragen.

Schon seit 30. Juni 2008 gilt für alle Hunde in Österreich die Chippflicht. Mit Ende 2009 ist die Übergangsfrist für erwachsene Hund ausgelaufen, die bis 31. Dezember elektronisch gekennzeichnet und gemeldet werden mussten.

Der reiskorngroße Mikrochip trägt Informationen in Form einer Zahlenkombination, um jedes Tier identifizieren und seinem Halter zuordnen zu können. Er wird dem Hund mit einer Injektionsnadel international verpflichtend auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die Haut implantiert.

 

15.02.2010