Corona

Derzeitige Corona-Infizierte: 2 (Stand 12.04.2023)


3-G-Nachweis

Bei der Gültigkeit von Antigen- bzw. PCR-Tests hält sich Oberösterreich an die Vorgaben des Gesundheitsministeriums:

  • Bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 100 Personen (d.h. bei Partys, Hochzeitsfeiern etc.) besteht die "Wahlmöglichkeit" zwischen der Einhaltung der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen oder einer 3-G-Kontrolle. Entscheiden sich VeranstalterInnen für die 3-G-Regel, müssen keine FFP2-Masken getragen werden.
  • Nachtgastronomie: Regelung wie für Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Personen, also eine "Wahlmöglichkeit" des Betreibers zwischen FFP2-Maskenpflicht oder 3-G-Kontrolle.
  • Die Verpflichtung zur Vorlage eines 3-G-Nachweises besteht für das Betreten von Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe sowie für das Betreten von Krankenanstalten und Kuranstalten.


Test-Angebot ab 1. April 2022

Mit April wurde in Oberösterreich das Test-Angebot den neuen Vorgaben des Bundes angepasst. Künftig werden den Bürgerinnen und Bürgern fünf PCR- und fünf Antigen-Tests pro Person und Monat kostenlos zur Verfügung gestellt. 

  • Die fünf kostenlosen PCR-Tests werden über das bewährte System von "OÖ gurgelt" bei den SPAR-Märkten ausgegeben oder bei den Apotheken durchgeführt. Man muss entweder auf der Website von "OÖ gurgelt" oder schriftlich in der Apotheke bekanntgeben, für welches Testsystem man sich für das aktuelle Monat entscheidet. In einem Monat ist also nur entweder PCR-Testen über "OÖ gurgelt" oder in der Apotheke möglich. Im April können ausnahmsweise fünf weitere PCR-Tests verwendet werden, wenn man vorhandene Tests noch im eigenen Haushalt hat.
  • Die fünf kostenlosen Antigentests stehen in den Apotheken zur Verfügung. Die Anmeldung und die Anleitung zur Durchführung der kostenfreien Antigen-Tests wird in gewohnter Weise über das Selbsttest-Portal (siehe weiter unten) erfolgen, so wie das bisher schon bei den Wohnzimmertests der Fall war. 
  • Behördlich angeordnete Testungen werden weiterhin in Zusammenarbeit mit dem Oö. Roten Kreuz an behördlichen Teststraßen angeboten. Für die Möglichkeit der nachfolgenden Freitestung wird in bereits gewohnter Weise ein Gurgelset mit nach Hause gegeben.
  • Für Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen ist vor Ort eine zusätzliche Antigen-Testung in Form eines Selbsttests möglich.
  • Zusätzliche Tests für besondere Personengruppen und Einrichtungen: Der Bundesminister für Gesundheit definierte in seiner Verordnung ebenfalls vulnerable Gruppen, die über das vorgegebene Kontingent hinaus kostenfrei PCR-Tests durchführen dürfen. Die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen ist je nach dem gewählten System jedes Monat über "OÖ gurgelt" oder vor Ort in der Apotheke mit einer Unterschrift zu bestätigen. Zusätzliche Tests stehen für folgende Personengruppen zur Verfügung:
  • Besucher, Begleitpersonen, Bewohner, Mitarbeiter sowie externe Dienstleister von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe
  • Besucher, Begleitpersonen, Patienten, Mitarbeiter sowie externe Dienstleister von Krankenanstalten und Kuranstalten
  • Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen
  • Personenbetreuer in der 24-Stunden-Betreuung und persönliche Assistenten von Menschen mit Behinderung
  • Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Kinder und Mitarbeiter elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen
  • Mitarbeiter von Rettungsdiensten
  • Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und der Wohnungslosenhilfe



Quelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/corona-test.htm#276638