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Hundeanmeldung
Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat diesen am Gemeindeamt binnen 3 Tage zu melden. Auch die Beendigung der Haltung bzw. die Anschaffung eines neuen Hundes muss gemeldet werden.
Für die Anmeldung eines Hundes ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Um diesen zu bekommen, muss ein Hundekunde-Kurs lt. OÖ Hundehaltegesetz besucht werden. Termine erfahren Sie am Gemeindeamt.
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiert an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein und darf höchstens 1,5 m lang sein
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welches dieser hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
Die Hundeabgabe ist erstmals bei der Anmeldung und in der Folge jährlich bis zum 31. März zu entrichten.
Bei der Anmeldung des Hundes muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (zB. im Rahmen einer Haushaltsversicherung) mit einer Mindestdeckungssumme von € 730.000,-- nachgewiesen werden.
Für Fragen steht ihnen am Gemeindeamt Frau Gertrude Pachinger zur Verfügung.
Zuständig
Bürgerservice Teresa Hofer
Formulare
HUNDEHALTEGESETZ - Hundehalterinfo
HUNDEHALTEGESETZ - Information zur An- und Abmeldung