Hundeanmeldung

  • Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat diesen am Gemeindeamt binnen 3 Tage zu melden. Auch die Beendigung der Haltung bzw. die Anschaffung eines neuen Hundes muss gemeldet werden.
  • Für die Anmeldung eines Hundes ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Um diesen zu bekommen, muss ein Hundekunde-Kurs lt. OÖ Hundehaltegesetz besucht werden. Termine erfahren Sie am Gemeindeamt.
  • Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiert an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
  • Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein und darf höchstens 1,5 m lang sein
  • Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welches dieser hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
  • Die Hundeabgabe ist erstmals bei der Anmeldung und in der Folge jährlich bis zum 31. März zu entrichten. 
  • Bei der Anmeldung des Hundes muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (zB. im Rahmen einer Haushaltsversicherung) mit einer Mindestdeckungssumme von € 730.000,-- nachgewiesen werden.

  • Für Fragen steht ihnen am Gemeindeamt Frau Gertrude Pachinger zur Verfügung.


 

Zuständig

Formulare