Bürgerfragestunde

Richtlinien Bürgerfragestunde Gemeinde Arbing

Richtlinien für die Abhaltung der Bürgerfragestunde gem. § 53 (5) OÖ GemO

1.    Vor jeder Gemeinderatssitzung wird, wenn Anmeldungen vorliegen, eine Bürgerfragestunde eingerichtet. Die Bürgerfragestunde beginnt eine Stunde vor der Sitzung und wird mit der Beantwortung der letzten Anfrage oder durch die Vorsitzende spätestens nach 50 Minuten geschlossen.    

2.    Zweck der Bürgerfragestunde ist es Bürger/innen die Möglichkeit zu geben, sich über Ge-meindeangelegenheiten zu informieren, Ideen, Wünsche oder Kritik zu äußern.

3.    Jede/r Bürger/in mit Hauptwohnsitz in Arbing oder jede/r Inhaber/in eines in Arbing angesiedelten Unternehmens ist berechtigt, pro Fragestunde zwei inhaltlich unterschiedliche Fragen (inklusive je einer Zusatzfrage) zu stellen und ebenso Ideen, Anliegen, Lob und Kritik, einzubringen. Er/Sie werden als "Anfragesteller/in" bezeichnet. Ausgenommen von diesem Recht sind Gemeinderäte und Ersatzgemeinderäte.

4.    Die Anfrage kann sich an die Bürgermeisterin, den/die Vorsitzende eines Ausschusses oder einer Fraktion des Gemeinderates richten. Der Adressat ist bei der Einbringung anzugeben (siehe Punkt 6).

5.    Die Anfragen dürfen sich nur auf Themen beziehen, die die Gemeinde Arbing betreffen oder auf Angelegenheiten, die in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallen. Tagesordnungspunkte der aktuellen Gemeinderatssitzung können nicht behandelt werden.

6.    Die Anfragen sind schriftlich oder elektronisch spätestens zwei Wochen vor der nächsten Gemeinderatssitzung am Gemeindeamt einzubringen. Die Abgabe einer Frage stellt gleich-zeitig die Anmeldung zur nächsten Bürgerfragestunde dar.

7.    Alle Anfragen zur Bürgerfragestunde werden unmittelbar nach dem Einlangen an alle Frak-tionsvorsitzenden weitergeleitet. 

8.    Die Leitung der Bürgerfragestunde übernimmt die Bürgermeisterin. Sie handhabt die Richtlinien und entscheidet in Zweifelsfällen. Bei Störungen der Bürgerfragestunde kann die Vor-sitzende nach vorangegangener erfolgloser Ermahnung die einzelnen Ruhestörer/innen aus der Bürgerfragestunde verweisen oder den Zuhörerraum räumen lassen. Die Geschäfts-ordnung für Kollegialorgane der Gemeinde Arbing, ist sinngemäß anzuwenden.

9.    Der Verlauf der Bürgerfragestunde ist zu protokollieren. Dabei sind zumindest die Daten des Fragenden, der Adressat der Frage, die Frage(n) selbst sowie der wesentliche Inhalt der Antwort zu protokollieren. Die Protokollierung erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung der Kollegialorgane der Gemeinde Arbing. Gem. GR-Beschluss 13.12.2022 wird der betref-fende Auszug des Protokolls (je Antragsteller) dem Anfragesteller sowie den Fraktionsob-leuten zeitnah übermittelt. Die Protokolle werden vom Anfrage-Beantworter und vom Schriftführer unterschrieben. Es gibt keine Möglichkeit zur Einbringung von Einwänden.

10.    Die Reihenfolge der Beantwortung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einlangens der An-fragen im Gemeindeamt. Werden mehr Anfragen eingebracht, als in der Fragestunde beantwortet werden können, werden offen gebliebene Fragen in der nächsten Bürgerfrage-stunde beantwortet, sofern die Person, die die Fragen gestellt hat, anwesend ist. Wenn der/die Fragende bei der Fragestunde nicht anwesend ist, verfällt die Frage. 

11.    Ablauf: Vortrag der Anfrage durch den Anfragesteller (max. 5 Minuten) - Antwort durch den Befragten (max. 10 Minuten) - optional: Zusatzfrage (max. 2 Minuten) mit Antwort durch den Befragten (max. 5 Minuten).

12.    Die Frage ist in der Bürgerfragestunde vom/von der Anfragesteller/in selbst vorzutragen. Ist diese Person unentschuldigt nicht anwesend, wird die Anfrage als nicht eingebracht gewer-tet. Ansonsten kann sie bei der nächsten Bürgerfragestunde vorgebracht werden.

13.    Der Befragte hat die Frage im Rahmen der Fragestunde grundsätzlich mündlich zu beantworten. Sollte eine Beantwortung während der Fragestunde aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein oder wenn die/der Befragte dazu Unterlagen benötigt, die bis zu Beginn der Fragestunde nicht beschafft werden konnten, wird die Beantwortung auf die Bürgerfrage-stunde der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung vertagt. Der/Die Anfragesteller/in ist rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen.

14.    Bei der Beantwortung der Anfragen ist insbesondere auf die Wahrung des Amtsgeheimnis-ses, der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, der Privatsphäre und die Einhaltung der ak-tuell gültigen Datenschutzvorschriften zu achten. Ein Rechtsanspruch auf die Beantwortung einer Anfrage besteht jedenfalls nicht. 

15.    Für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Anfrage werden die personenbezogenen Daten der/des Anfragestellers/Anfragestellerin, nämlich Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postadresse und die Beschreibung der Anfrage verarbeitet. Sämtliche Verarbeitungen dieser Daten erfolgen ausschließlich in Zusammenhang mit der Abwicklung der Bürgerfrage-stunde. Dies umfasst neben der Information der Kollegialorgane der Gemeinde vor allem auch die Protokollierung entsprechend der Geschäftsordnung der Kollegialorgane der Gemeinde Arbing. Es gelten die Datenschutzbedingungen der Gemeinde Arbing.

16.    Die Bürgerfragestunde wird vorerst befristet bis zum Ende der laufenden Funktionsperiode des Gemeinderates (2021-2027).