Förderung für die Errichtung einer Solaranlage

Der Ansuchende legt beim Gemeindeamt Arbing die Förderzusage des Landes, sowie eine Rechnungskopie der Solaranlage vor. Die Gemeindeförderung für die Errichtung einer Solaranlage beträgt einmalig EUR 200,--

 (GR-Beschluss vom 12.02.1992)

lt. GV-Sitzung vom 14.05.2012 erhalten Nebenwohnsitze die Hälfte des Förderbetrages (somit € 100,00)

Zuständigkeiten