Jugendforum

 Richtlinien für das Jugendforum der Gemeinde Arbing:


1.    Das Ziel des Jugendforums ist es die Jugend für Politik und Gemeinschaft in Arbing zu begeistern und die überparteiliche Zusammenarbeit der Jugend zu stärken.

2.    Das Jugendforum ist ein öffentliches Forum der Gemeinde Arbing speziell für die Jugend und wird von der/dem Jugendreferent/in geleitet. Alle Jugendlichen mit Haupt- und Nebenwohnsitz in Arbing, im Alter von 14 bis 24 Jahren sind eingeladen daran teilzunehmen.

3.    Das Jugendforum tagt zweimal pro Kalenderjahr. Die jeweils nächsten 2 Termine werden im Veranstaltungskalender der Gemeinde Arbing und in der Gemeindezeitung veröffentlicht, wenn möglich.

4.    Die Einladung erfolgt durch die/den Jugendreferenten/in bis spätestens 4 Wochen vor dem Termin und richtet sich an alle Arbinger:innen im Alter von 14 bis 24 Jahren. Vertreter:innen von Vereinen und Organisationen in Arbing, wie auch der/die Bürgermeister/in, die Fraktionsvorsitzenden und der/die Ausschussvorsitzende des Generationen-Ausschusses werden persönlich per E-Mail eingeladen. Alle Jugendlichen im Alter von 14 bis 24 Jahren werden persönlich per Post eingeladen.

5.    Der/die Jugendreferentin stellt die Tagesordnung zusammen. Diskussionsthemen können von allen Teilnehmer:innen bis spätestens 2 Wochen vor dem Jugendforum schriftlich an den/die Jugendreferenten/in gerichtet werden. Das Thema wird im Jugendforum nur bei Anwesenheit der/desjenigen, der das Thema eingebracht hat, besprochen. Es obliegt der/dem Jugendreferentin ein Thema in die Tagesordnung aufzunehmen.

6.    Der/die Jugendreferent/in protokolliert die Inhalte des Jugendforums nach eigenem Ermessen. Das Protokoll wird dem Ausschuss für Familien-, Jugend-, Integration- und Wohnungsangelegenheiten (inkl. Digitalisierung)spätestens nach 14 Tagen zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Auf Anfrage wird das Protokoll auch allen anderen Teilnehmer:innen weitergeleitet.

7.    Es obliegt der/dem Jugendreferenten/in welche Punkte im Generationen-Ausschuss beraten werden und welche Punkte auch ohne Einbindung der Kollegialorgane der Gemeinde Arbing umgesetzt werden.

8.    Zur Beratung im Ausschuss für Familien-, Jugend-, Integration- und Wohnungsangelegenheiten (inkl. Digitalisierung) bringt der/die Jugendreferent/in Tagesordnungspunkte entsprechend der Geschäftsordnung der Kollegialorgane der Gemeinde Arbing ein. Der Ausschuss für Familien-, Jugend-, Integration- und Wohnungsangelegenheiten (inkl. Digitalisierung) berät über die Machbarkeit und über mögliche Realisierungen. Sofern notwendig werden Anträge nach Beratung im Ausschuss für Familien-, Jugend-, Integration- und Wohnungsangelegenheiten (inkl. Digitalisierung) zur Beschlussfassung an den Gemeinderat weitergegeben.

9.    Bei der Diskussion ist insbesondere auf die Wahrung des Amtsgeheimnisses, der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, der Privatsphäre und die Einhaltung der aktuell gültigen Datenschutzvorschriften zu achten. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme eines Diskussionspunktes besteht jedenfalls nicht.

10.    Für die ordnungsgemäße Bearbeitung der eingebrachten Diskussionspunkte werden die personenbezogenen Daten des Jugendlichen, nämlich Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postadresse und die Beschreibung des Diskussionspunktes verarbeitet. Sofern notwendig auch die Daten der jeweiligen Erziehungsberechtigten. Sämtliche Verarbeitungen dieser Daten erfolgen ausschließlich in Zusammenhang mit der Abwicklung des Jugendforums. Dies umfasst neben der Information der Kollegialorgane der Gemeinde vor allem auch die Protokollierung entsprechend der Geschäftsordnung der Kollegialorgane der Gemeinde Arbing. Es gelten die Datenschutzbedingungen der Gemeinde Arbing.


Einladung 1.Jugendforum


1.Jugendforum - Mitschrift


Einladung 2.Jugendforum