Leichenhallengebühr ab 01.01.2018

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt120,00 €

Für die Benützung der gemeindeeigenen Leichenhalle als Aufbahrungsort für eine Leiche ist bei Benützung bis zu 4 Tagen eine Gebühr von     ​120,-- €  einschl. Steuern.